Über die Anfänge der Baiershofener Schule ist wenig bekannt. Die frühesten Dokumente dazu sind aus dem 17. Jahrhundert überliefert. So gab es 1642 und 1662 Klagen der Pfarrer, dass die Gemeinde keine Schule erstellen ließ. Ab Mitte des 18. Jhdts. war dann offenbar eine Schule vorhanden, deren Ziel vor allem die Vermittlung der Christenlehre war. Lesen, Scheiben und einfaches Rechnen wurden in dieser Zeit ebenfalls unterrichtet. |
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![]() Werbung eines Privatlehrers. Die Bildungsziele lagen sowohl in nützlichen Kenntnissen als auch in der Festigung von Glauben und Tugend. Baiershofener Kinder kamen zu dieser Zeit wohl kaum in den Genuss intensiver Schulbildung, wie sie für "gehobene Stände" bereits seit dem Mittelalter üblich war. |
Deutlich lesen, zierlich schreiben, künstlich rechnen, züchtig bleiben, Tugend lieben, Gott recht kennen, ist der Grund und Mittelpunct aller Trefflichkeit zu nennen. Willst du nun, mein Kind, zu mir und zu meiner Schule kehren, werde ich diß alles dich unter Gottes Gnade lehren.
Georg Heinrich Paricius, Schreib- und Rechenmeister 1712
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Die Kinder besuchten die Schule im Allgemeinen unregelmäßig, vor allem im Sommer, hatten sie doch im Elternhaus häufig Arbeiten zu übernehmen. Ausgebildete Lehrer gab es (vor allem auf dem Land) kaum, sondern es waren oft einfache Leute, die nebenbei noch einen anderen Beruf ausübten. Entlohnt wurden die Lehrer meist in Naturalien, ergänzt durch kleinere Geldbeträge, die sie für sonstige Dienste in der Gemeinde, etwa für Schreibarbeiten, Mesner- und Organistentätigkeit erhielten. Kinder, die die Schule besuchten hatten auch ein geringes Schulgeld zu entrichten. Die Schulaufsicht wurde bis in 19. Jhdt. von der Kirche ausgeübt
Schulpflicht ab 1802 |
Zur Einführung der Schulpflicht in Bayern: Allgemeine Augsburger Zeitung - 23.Dezember 2002
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http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44597
Die geistliche Schulaufsicht fußte auf der Bildungsrolle der Kirchen. Unter dem Einfluss staatskirchlicher Ideen und des aufgeklärten Ideals des Priesters als Volkserzieher wurde sie um 1800 in Bayern gesetzlich festgeschrieben. Nach der Aufhebung des Geistlichen Rats 1802 lag die oberste Leitung über das Schulwesen ab 1803 zuerst beim geheimen Ministerialdepartement und anschließend bei dessen Nachfolgeinstitution, dem Kultusministerium. Die Oberaufsicht lag bei der jeweiligen Kreisregierung, Kammer des Innern. Diese ernannte die Bezirksschulinspektoren und zwar bis 1873 regelmäßig aus den Dekanen des Ruralkapitels und den Pfarrern. Die Lokalschulinspektion stand stets unter dem Vorsitz des Ortsgeistlichen, sei er katholisch oder evangelisch. Den Bischöfen, und in ihrer Vertretung den jeweiligen Ortspfarrern, wurde damit die Aufsicht über das gesamte allgemeinbildende Schul- und Erziehungswesen zugestanden. In den evangelischen Gebieten wurde diese Aufgabe vom Staat den evangelischen Geistlichen übertragen. Alle Lehrer waren damit fachlich, aber auch hinsichtlich ihres sittlichen und staatsbürgerlich-politischen Verhaltens der Kontrolle der Geistlichkeit unterstellt. Abschaffung der geistlichen Schulaufsicht Die schulaufsichtliche Tätigkeit der geistlichen Distriktschulinspektoren endete 1918. Ab 1919 übernahmen weltliche Fachleute diese Tätigkeit |
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