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Als ab 1803 die Grundherrschaft abgeschafft und aus dem Flickenteppich lokaler Herrschaftsgebiete in Bayern nach und nach ein einheitliches Staatsgebilde wurde, entstanden auch politische Gemeinden. Ihre Rechte waren anfangs noch sehr eingeschränkt, die Staatsaufsicht allgegenwärtig und die Selbstverwaltung schwach ausgeprägt. |
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1818 und 1869 wurde das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden gestärkt. |
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Zu den Aufgaben der Gemeinden gehörte (unter anderem) die Aufnahme von Bürgern, Mitwirkung bei der Zulassung von Gewerben und Zuständigkeiten in der Kirchenverwaltung und im Volksschulwesen. Außerdem war die Gemeinde für die Ortspolizei zuständig. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war das Heimatrecht ein wichtiger Bereich. Es stand in enger Verbindung mit der Armenpflege, die die Heimatgemeinde zur Unterstützung Hilfsbedürftiger verpflichtete. Nur wer in einer Gemeinde heimatberechtigt war, konnte im Fall der Bedürftigkeit dort auf Unterstützung hoffen. (Quelle: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44499) |
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| In Baiershofen gab es kein Rathaus. Der Gemeindevorsteher bzw. Bürgermeister führte seine Amtsgeschäfte bei sich zu Hause. Der Gemeinderat tagte (Nebenzimmer Gasthaus?, im Haus des Bürgermeisters?)... | ||||||||||||||||||||
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Bürgermeister in Baiershofen: |
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| Zeitraum: | Name: |
1876 - 1887 |
Johann Miller |
1888 - 1906 |
Johann Eisele |
1906 - 1924 (?) |
Leonhard(?) Diethmaier |
1924 - 1925 |
Xaver Matt |
1925 - 1945 |
Johann Mayer |
1945 - 1964 |
Ludwig Fendt |
1964 - 1972 |
Josef Schwab |
1972 - 1978 (Eingemeindung nach Altenmünster) |
Herbert Rolle |