Baiershofen als politische Gemeinde

Als ab 1803 die Grundherrschaft abgeschafft und aus dem Flickenteppich lokaler Herrschaftsgebiete in Bayern nach und nach ein einheitliches Staatsgebilde wurde, entstanden auch politische Gemeinden. Ihre Rechte waren anfangs noch sehr eingeschränkt, die Staatsaufsicht allgegenwärtig und die Selbstverwaltung schwach ausgeprägt.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 kam Bayern in den Besitz der kirchlichen Ländereien und war in Baiershofen der Rechtsnachfolger des (mittlerweile aufgelösten) Klosters Fultenbach. Baiershofen gehörte zu den (ländlichen) Ruralgemeinden, die nach den Landgerichten (eine Vorform der heutigen Landkreise) am unteren Ende der straff zentralistischen Staatsorganisation standen.
Es gab noch keine Bürgermeister, an der Spitze der Verwaltung stand ein Gemeindevorsteher. Außerdem gab es drei bis fünf Gemeindebevollmächtigte (eine Art Gemeinderat), die von der Gemeindeversammlung gewählt wurden, sowie diverse Pfleger. Sie durften nur auf staatliche Aufforderung zusammentreten und Beschlüsse fassen. Wichtige Gemeindeämter sollten mit Persoen besetzt werden, die zu den höchstbesteuerten (d.h. den Wohlhabendsten) gehörten.

Als Gemeinde gehörte Baiershofen...
ab 1804:

zum Landgericht Wertingen

ab 1807:

zum Landgericht Dillingen

ab 1865:
zum Bezirksamt Zusmarshausen
ab 1929:
zum Bezirksamt Wertingen (aus den Bezirksämtern wurden 1939 die Landkreise)
ab 1965:

zum Landkreis Augsburg

1818 und 1869 wurde das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden gestärkt.

Gedenktafeln der Gefallenen


Zu den Aufgaben der Gemeinden gehörte (unter anderem) die Aufnahme von Bürgern, Mitwirkung bei der Zulassung von Gewerben und Zuständigkeiten in der Kirchenverwaltung und im Volksschulwesen. Außerdem war die Gemeinde für die Ortspolizei zuständig.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war das Heimatrecht ein wichtiger Bereich. Es stand in enger Verbindung mit der Armenpflege, die die Heimatgemeinde zur Unterstützung Hilfsbedürftiger verpflichtete. Nur wer in einer Gemeinde heimatberechtigt war, konnte im Fall der Bedürftigkeit dort auf Unterstützung hoffen.

(Quelle: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44499)

In Baiershofen gab es kein Rathaus. Der Gemeindevorsteher bzw. Bürgermeister führte seine Amtsgeschäfte bei sich zu Hause. Der Gemeinderat tagte (Nebenzimmer Gasthaus?, im Haus des Bürgermeisters?)...



Bürgermeister in Baiershofen:

Zeitraum: Name:
1876 - 1887
Johann Miller
1888 - 1906
Johann Eisele
1906 - 1924 (?)
Leonhard(?) Diethmaier
1924 - 1925
Xaver Matt
1925 - 1945
Johann Mayer
1945 - 1964
Ludwig Fendt
1964 - 1972
Josef Schwab
1972 - 1978 (Eingemeindung nach Altenmünster)
Herbert Rolle